Wichtige Fragen zur Immobilienvermietung

Immobilie privat oder mit Makler vermieten?

Die Vermietung von Immobilien ist gerade zu Beginn zeitaufwendig und bringt einen hohen Organisationsaufwand mit sich. Insbesondere, wenn Sie zum ersten Mal vermieten, können die zahlreichen Aufgaben erst einmal abschreckend wirken. Als erfahrene Makler kennen wir uns mit der Vermietung von Immobilien aus und unterstützen Sie bei allen anfallenden Aufgaben. Wir stellen mit Ihnen gemeinsam alle nötigen Dokumente zusammen und beraten Sie bezüglich des Mietpreises und der Mietkaution. Um zeitnah einen Mieter für Ihre Immobilie zu finden, kümmern wir uns um die Vermarktung und anstehende Besichtigungstermine. Durch unser Fachwissen stellen wir sicher, dass alle Formalitäten eingehalten werden. Somit steht einem langfristigen Mietverhältnis nichts mehr im Weg.

Welche Informationen gehören in einen Mietvertrag?

Der Mietvertrag hält die Rahmenbedingungen der Vermietung Ihrer Immobilie fest. Darin enthalten sind Informationen zur Kaution, den Mietkosten und der Zahlung der Nebenkosten. Hinzu kommen eventuelle Zusatzvereinbarungen. Für die Erstellung des Mietvertrages raten wir Ihnen zur Abstimmung mit Experten. Wir entwerfen gerne mit Ihnen gemeinsam eine geeignete Vertragsvorlage.

Wie kalkuliere ich als Vermieter die Miete?

Die ortsüblichen Mieten sind eine gute Möglichkeit, einen ersten Eindruck von den Mietpreisen in der Umgebung zu bekommen. Zusätzlich sollten Sie die Ausstattung, den Zustand und die genaue Lage Ihrer Immobilie mit einbeziehen. Insbesondere in begehrten Regionen ist die Versuchung groß, den Mietpreis eher zu hoch anzusetzen. So riskieren Sie jedoch lange Leerstände Ihrer Immobilie und damit letztlich finanzielle Einbußen. Zusätzlich gibt es in vielen Teilen Deutschlands eine Mietpreisbremse. Ihre Kaltmiete darf somit nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Sprechen Sie uns an, wir finden gemeinsam mit Ihnen den passenden Mietpreis für Ihre Immobilie.

Welche Rechte und Pflichten habe ich als Vermieter?

Der Abschluss eines Mietvertrages ist der erste wichtige Schritt für Sie als Vermieter. Bereits vor Unterzeichnung des Vertrages haben Sie das Recht, eine Mietkaution in Höhe von maximal drei Nettokaltmieten zu verlangen. Wenn Ihre Mieter eingezogen sind, dürfen Sie die Miete erhöhen, sofern Sie im Mietvertrag eine Staffelmiete vereinbart oder Modernisierungen durchgeführt haben. Sollten Sie sich während eines laufenden Mietverhältnisses dazu entschließen, die Immobilie zu verkaufen, benötigen Sie keine Einwilligung Ihrer Mieter.

Vermerk zur Mieterhöhung: Wurde bereits beim Vormieter eine Mieterhöhung vorgenommen, muss der Eigentümer sich an das BGB - und die Kappungsgrenze von 15 % in Baden-Württemberg halten. Für die Anpassung der Miete auf die ortsübliche Miethöhe ist die Mieterhöhung beschränkt durch die sogenannte Kappungsgrenze (§§ 558 ff. BGB.) Danach darf sich die Miete innerhalb von drei Jahren nicht mehr als um 20 % erhöhen, § 558 Abs.

Die Vermietung einer Immobilie bringt jedoch auch Pflichten mit sich: Dazu gehört die Erstellung einer Nebenkostenabrechnung. In der Regel zahlen Mieter die Nebenkosten im Voraus, zusammen mit der monatlichen Miete. Dadurch entstehen oft Rück- oder Nachzahlungen, über die Sie Ihre Mieter mit einer jährlichen Nebenkostenabrechnung informieren. Falls Reparaturen in der vermieteten Immobilie anfallen, ist es ebenfalls an Ihnen, diese durchführen zu lassen. Kosten für kleinere Reparaturen können Sie an Ihre Mieter weitergeben, sofern Sie dies vorab im Mietvertrag festgehalten haben. Die Kosten für größere Reparaturen tragen Sie als Vermieter. Zusätzlich besteht eine Verkehrssicherheitspflicht. Diese besagt, dass der Vermieter einer Immobilie dafür sorgen muss, dass Gehwege vor der Immobilie und Zufahrtswege gereinigt werden und gefahrlos nutzbar sind. Auch die Beleuchtung rund um Ihre Immobilie muss intakt sein, damit es nicht zu Unfällen kommt.