Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Gorki Immobilien
Sylvia Gorki, Im Grund 2, 74199 Untergruppenbach (Stand 06.06.2025)
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Gorki Immobilien, Sylvia Gorki, im folgenden Makler genannt – widmet sich der Erfüllung von Makleraufträgen mit größtmöglicher Sorgfalt und objektiver Wahrnehmung der Interessen der Verkäufer, Vermieter und Verpächter – im folgenden „Anbieter“ genannt – und der Käufer, Mieter oder Pächter – im folgenden „Interessent“ genannt – sowie beide gemeinschaftlich „Vertragspartner“ genannt – im Rahmen der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche unter Einhaltung der Standardregeln des Berufstandes diese einen Maklervertrag mit Gorki Immobilien geschlossen hat.
1.2.Abweichende Bedingungen des Verkäufers werden nicht anerkannt es sei denn, Gorki Immobilien stimmt Ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3.Dies AGB gelten auch dann, wenn Gorki Immobilien in Kenntnis von Bedingungen des Verkäufers, welche diesen AGB entgegenstehen oder hiervon abweichen, die Leistungen an den Verkäufer vorbehaltlos erbringt.
2. Vertragsabschluss / Vertragsgegenstand
2.1 Gemäß nachfolgenden Regelungen wird der Makler Alleinauftrag durch Angebot und Annahme wie folgt geschlossen:
2.2. Mit dem Maklervertrag versichert der Verkäufer, dass er der rechtmäßige Eigentümer der betreffenden Immobilie ist bzw. dass er von dem Eigentümer sowie eventuellen Miteigentümern (Erbengemeinschaft) oder anderweitig Verfügungsberechtigten zum Abschluss des Maklervertrags mit Gorki Immobilien ermächtigt ist.
3. Art der Tätigkeit
3.1 Die Tätigkeit umfasst den Nachweis oder die Vermittlung zum Erwerb, Miete oder Pacht von Grundstücken, Häusern, Wohnungen, Gewerbeimmobilien und sonstigen Immobilien.
3.2 Irrtum, Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Die Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf Informationen Dritter, die dem Makler erteilt wurden.
3.3 Der Makler ist bemüht, über Vertragspartner oder Objekte möglichst vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu erhalten. Für deren Richtig- und Vollständigkeit kann jedoch keine Haftung übernommen werden.
4. Leistungen von „Gorki Immobilien“
Gorki Immobilien (Frau Sylvia Gorki) ist Ihre persönliche Ansprechpartner/in und verantwortlich für den gesamten Prozess und wird Sie von Vertragsbeginn bis zur Beurkundung und Schlüsselübergabe des Objekts begleiten.
4.1 zum Verkaufsprozess gehören insbesondere:
- Verkaufsberatung & Wertermittlung
- Erstellen einer individuellen Verkaufs-/Vermarktungsstrategie
- Durchführung der in der Verkaufs-/Vermarktungsstrategie festgelegten Maßnahmen, u.a.:
- Erstellen von professionellen Bildmaterial Ihrer Immobilie (wird vom Fotografen vorgenommen) unser Fotograf ist auf Immobilien Fotografie spezialisiert.
- Erstellen eines aussagekräftigen und verkaufsfördernden Expose
- Unterstützung bei der Erstellung eines Energieausweis oder Wohnflächenberechnung
- Bewerbung der Immobilie auf den Webseiten von Gorki Immobilien ( https://gorki-Immobilien.de) sowie auf den Plattformen Immoscout24 bzw. Immonet u. weitere nach Vereinbarung.
- Organisation und durchführen von Besichtigungen
- Betreuung der Kaufinteressenten ggf. auch Beratung zur Finanzierung
- Vorbereitung und Terminierung des Notar Termins und Zusammenfassung des KV Entwurfs.
4.2 Die konkreten Marketingmaßnahmen und Verkaufsunterlagen variieren je nach der Immobilie und werden mit dem Verkäufer abgestimmt.
4.3 Die vorgenannten Leistungen von Gorki Immobilien sind mit der im Erfolgsfalle zu zahlenden Provision vollständig abgegolten.
4.4 Aufgeführte Leistungen sind für den Käufer kostenlos, sofern es sich bei der zu verkaufenden Immobilie um ein reines Wohngebäude oder um eine Gewerbeimmobilie mit einem Gewerbeanteil von max: 25% handelt. Oder wir haben einen Maklervertrag mir den Käufer mit geteilter Provision ( gleiche Höhe wie Verkäufer)
4.5 In allen sonstigen Fällen ist Gorki Immobilien berechtigt, die Leistung gegen eine zuvor ausdrücklich vereinbarte Vergütung zu erbringen oder die Erbringung der Leistung abzulehnen.
5. Energieausweis
5.1 Wenn der Verkäufer die Unterstützung durch Gorki Immobilien bei der Erstellung eines Energieausweis wünscht, lässt Gorki Immobilien den Energieausweis auf Basis der Verbrauchsdaten, welche der Verkäufer an Gorki Immobilien übermittelt, erstellen.
5.2 Sind dem Verkäufer die Verbrauchsdaten nicht bekannt, unterstützt Gorki Immobilien bei der Erstellung des Bedarfsausweis.
5.3 Hierzu wird der Verkäufer Gorki Immobilien die erforderlichen Daten für die Erstellung mittels eines von Gorki Immobilien bereitgestellten Checkliste übermitteln.
6. Eigentümerangaben
6.1. Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Anbieter bzw. von einem vom Anbieter beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit hin nicht überprüft worden sind.
6.2. Es ist Sache des Interessenten, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
6.3.Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
6.4 Gesetzlich erforderliche Angaben, insbesondere Angaben gemäß der aktuellen EnEV, fordert der Makler beim Verkäufer grundsätzlich an.
6.5. Der Makler haftet ausdrücklich nicht dafür, dass diese Unterlagen und Angaben bereitgestellt werden und übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen und Angaben.
7. Weitergabeverbot
7.1. Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Interessenten bestimmt.
7.2. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben.
7.3. Verstößt der Interessent gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Interessent verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
8. Maklervertrag
8.1. Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie als Vertragspartner, d.h. sowohl als Anbieter oder als Interessent, von einem oder mehreren Angeboten des Maklers Gebrauch machen, indem Sie sich mit uns oder unmittelbar mit dem Anbieter bzw. Interessenten direkt in Verbindung setzen. Hierunter fällt ausdrücklich nicht eine Vermittlung, die im § 2, Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Besteller Prinzip) festgelegt ist.
8.2. Mit dem Empfang des Angebots – per Post, E-Mail, Fax, Telefon, durch das Internet oder auf andere Art und Weise – treten AGB von Gorki Immobilien in Kraft.
9. Rechte und Pflichten von Gorki Immobilien
9.1 Gorki Immobilien ist berechtigt, die Maklerleistung selbst oder durch dritte zu erbringen.Sofern Gorki Immobilien Dritte mit der Leistungserbringung beauftragt, entstehen dem Verkäufer hierdurch weder weitere Kosten noch andere belastende Verpflichtungen.
9.2 Gorki Immobilien ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch für Kaufinteressenten entgeltliche tätig zu sein.
9.3 Gorki Immobilien wird den Verkäufer über alle Umstände unverzüglich in Kenntnis setzende für dessen Verkaufsentscheidung von Bedeutung sein können Gorki Immobilien wird den verkäufer in regelmäßigen Abständen über den Stand seiner Bemühungen unterrichten. Zu eigenen Nachforschungen ist Gorki Immobilien nur verpflichtet, sofern deren Bedeutung und Erforderlichkeit offensichtlich sind. In anderen Fällen ist gorki Immobilien zu eigenen Nachforschungen nur dann Verpflichtet, wenn dies separat vereinbart ist.
9.4. Gorki Immobilien wird den Maklervertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durchführen.
9.5. Gorki Immobilien wird hinsichtlich der im Rahmen dieses Maklervertrags erlangten Kennnisse über den Verkäufer Verschwiegenheit bewahren.
9.6. Gorki Immobilien ist berechtigt, bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages, welcher die betreffende Immobilie des Verkäufers zum Gegenstand hat, anwesend zu sein und eine vollständige Vertragsabschrift zu erhalten.
Kommt ein Vertrag ohne die Anwesenheit von Sylvia Gorki / Gorki Immobilien zustande, ist Gorki Immobilien vom Zustandekommen eines Vertrages unverzüglich zu benachrichtigen und Gorki Immobilien auf erstes Auffordern eine vollständige Abschrift zu übermitteln.
9.7. Kaufpreiszahlungen werden von Goni Immobilien nicht entgegengenommen.
9.8. Sämtliche Uhrheber-und/oder Leistungsschutzrechte an den von Gorki Immobilien erstellten Verkaufs-und Marketingunterlagen inklusive der erstellten Bilder der Immobilie liegen bei Gorki Immobilien.
10. Rechte und Pflichten des Verkäufers
10.1 der Verkäufer ist verpflichtet, Gorki Immobilien mindestens folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
- Grundrisse sowie ggf. Pläne,Ansichten und Schnitte der Immobilien
- ggf. Teilungserklärungen/Aufteilungspläne und Protokolle aus der Eignetümerversammlung
- Wirtschaftspläne / Nebenkostenabrechnungen
- ggf. aktuelle Mietverträge ( persönliche Daten werden nach DSGVO geschwärzt)
- Kopie seines aktuellen Personalausweises oder Reisepass im Rahmen der Identitätsfeststellung nach dem Geldwäschegesetz gemäß §10.
10.2. Gorki Immobilien wird von dem Verkäufer bevollmächtigt, Einsicht in das Grundbuch der zu vermarktenden Immobilie zu nehmen und sich Kopien des Grundbuchs anfertigen und aushändigen zu lassen sowie sich Unterlagen und Informationen von Ämtern /(Baurechtsamt,Katasteramt ect. ) bzw. bei Wohnungseigentum von der zuständigen Haus-/ WEG-Verwaltung einzuholen.
10.3. Gorki Immobilien ist berechtigt, entsprechende Untervollmacht zu erteilen.
10.4. Die Vollmacht bleibt für die Dauer von zwei Jahren nach Abschluss der Vermarktung bzw. nach Kündigung des Maklervertrags in Kraft, sofern Sie nicht ausdrücklich widerrufen wird. Innerhalb dieses Zeitraums ist eine Nachverfolgung hinsichtlich eines durch Gorki Immobilien vermittelten Käufers durch einen entsprechenden Nachweis erforderlichem eine eventuelle Provisionspflicht zweifelsfrei klären zu können.
10.5. Der Verkäufer ist während der Verkaufslaufzeit nicht berechtigt, weitere Makler parallel zu beauftragen oder das Objekt privat zu veräußern.Alle Interessenten oder Makler, die sich während des Verkaufs an Ihn wenden, werden an Gorki Immobilien verwiesen, damit Verkauf aus einer Hand gesteuert wird.
10.6. Sollte der Verkäufer den Alleinanspruch an Gorki Immobilien verletzen, indem er das Objekt während der Vertragslaufzeit privat oder oder über einen anderen Makler verkauft, verpflichtet er sich, Gorki Immobilien eine Entschädigung zu zahlen.
10.7. Die Höhe dieser Entschädigung entspricht der Provision, die der Verkäufer an Gorki Immobilien zu zahlen hätte, wenn der Verkauf so aufgrund des Nachweis oder der Vermittlung durch Gorki Immobilien zustande gekommen wäre.
10.8. Der Verkäufer hat Gorki Immobilien unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder Änderung seiner Verkaufsabsicht.
10.9. Der Verkäufer ist verpflichtet,Gorki Immobilien unverzüglich über eine etwaige Vermietung seiner Änderungen im Mietvertrag zu unterrichten.
10.10. Der Verkäufer ist verpflichtet, die mit Gorki Immobilien getroffene Provisionsvereinbarung in den Kaufvertrag aufzunehmen.
10.11. Der Verkäufer ist verpflichtet, alle im Rahmen des Maklervertrages erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.Insbesondere darf er diese Informationen nicht an Dritte weitergeben.
10.12. Der Verkäufer gestattet Gorki Immobilien, Daten seiner Immobilie ( bspw. bzgl. Lage,Ausstattung,Preis ect.) anonymisiert für Immobilienwertanalysen zu benutzen.
10.13. Der Verkäufer gestattet bei vermieteten Objekten den direkten Kontakt mit den Mietern zur Absprache anstehender Besichtigungen.
11. Doppeltätigkeit
11.1. Der Makler darf sowohl für den Anbieter als auch den Interessenten tätig werden.
12. Haftungsbegrenzung
12.1. Ansprüche des Verkäufers / – bzw. Käufer auf Schadensersatz sind –
soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
12.2. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Verkäufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Gorki Immobilen von
( Sylvia Gorki ) beruhen.
12.3. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Einhaltung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Verkäufer regelmäßig vertrauen darf.
12.4. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet Gorki Immobilien nur für den Vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche des Verkäufers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
12.5. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetz sowie des Bundesdatenschutzgesetz bleiben unberührt.
13. Courtageanspruch (Provisionsanspruch)
13.1. Der Courtageanspruch (Provisionsanspruch) entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch den Makler ein Vertrag zustande gekommen ist, selbst wenn der Makler bei dem Vertragsabschluss nicht mitgewirkt hat.
13.2. Es genügt, wenn die Tätigkeit des Maklers zum Abschluss des Vertrages mitursächlich gewesen ist. Die Provision ist mit dem Abschluss des Vertrages bei Rechnungsstellung fällig.
13.3. Der Provisionsanspruch entsteht z. B. auch bei Miete statt Kauf oder Pacht statt Kauf oder Miete statt Pacht.
13.4. Die Provisionsrechnung erfolgt aufgrund der abgeschlossenen Courtagevereinbarung (Provisionsvereinbarung) oder, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach der im Angebot/Offerte festgelegten Courtage. Sofern weder eine Courtagevereinbarung abgeschlossen wurde noch eine Courtage im Angebot ausgewiesen ist, erfolgt die Rechnung, unter Berücksichtigung der
geltenden Rechtsprechung, gemäß unseren Angaben zu Höhe der Courtage (Provision).
13.5. Bei Pacht oder Miete gilt auch die Leistung einer Anzahlung oder die Übernahme eines
13.6. Der Courtageanspruch entsteht insbesondere auch dann, wenn durch die Vermittlung oder aufgrund eines Nachweises durch den Makler der Erwerb zu Bedingungen erfolgt, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen
gleichwertigen Vertrag oder den Erwerb aus einer Versteigerung heraus erreicht wird. Dies gilt auch, wenn ein Vertrag über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt.
13.7. Die Courtage ist auch dann zu zahlen, wenn einem anderen als der gemäß Angebot vorgesehenen Rechtsform Rechte am Objekt übertragen werden oder ein Teil- und Mehrerwerb am Objekt erfolgt.
13.8. Der Anspruch auf Courtage bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes eines Vertragspartners aufgelöst oder aus anderen, in seiner Person liegenden Gründe rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird.
13.9. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.
13.10. Die vereinbarte Provision enthält die Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt des Vetragsabschlusses gültigen Höhe. Im Falle von Änderungen des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes erhöht bzw.verringert sich die Provision entsprechend.
13.11. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.
13.12. Gorki Immobilie ist berechtigt, sämtliche Ansprüche aus dem mit dem Verkäufer geschlossenen Maklervertrag an Dritte ( bspw. Factoring-Unternehmen abzutreten.
13.13. Zahlungen sind im jeden Falle nach § 366 Abs 2 BGB zu verrechnen.
13.14. Wird die Chance von Gorki Immobilien, die Provision zu verdienen, infolge eines vertragswidrigen und schuldhaften Verhaltens des Verkäufers vereitelt, hat der Verkäufer als Ersatz für Aufwendungen für Inserate auf Immobilienportalen, Fotoshootings und Erstellung, Expose, Energieausweis, Erholung der Dokumente, Fahrten mit PKW oder sonstige Maßnahmen im Rahmen der Vermarktung, eine Pauschale von 2000€, maximal jedoch 5 % derjenigen Provision.
13.15. Dem Verkäufer bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass die konkreten Aufwendungen im Einzelfall geringer waren. Der Ersatz eines weiteren Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.
14. Höhe der Käufer-/Vermieter-/Mietercourtage (Käufer-/Vermieter-/Mieterprovision)
14.1. Für die Vermittlung oder den Nachweis berechnet der Makler dem Vertragspartner, der ihn mit der Vermittlung beauftragt hat, den im Maklervertrag ausgewiesenen Provisionssatz. Dieser beträgt, sofern nicht andere Provisionssätze schriftlich vereinbart worden sind:
Bei Kauf/Erwerb von Haus- und Grundbesitz, mindestens jedoch vom Gesamtkaufpreis 3,57 % inklusive der aktuellen gesetzlichen 19 % Mehrwertsteuer.
14.2. Bei Vermietung oder Verpachtung von Wohnraum, jedoch nicht für Mieter unter Beachtung des § 2, Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Bestellerprinzip). 2,38% Nettokaltmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
14.3. Bei Vermietung oder Verpachtung von Gewerberaum 2,38% Monatspachtzinsen inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Wird neben einem Miet- oder Pachtvertrag ein Optionsrecht vereinbart, so ist eine weitere Courtage (Provision) von 2,38% Monatskaltmieten oder Monatspachtzinsen inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
14.4. Bei Vermittlung eines Vorkaufsrechtes 2,38% des Verkehrswertes des Objektes, bei Ausübung des Vorkaufsrechtes weitere 2,38 des Kaufpreises – jeweils inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
15. Rechnungsversand
15.1. Der Rechnungsversand erfolgt grundsätzlich per Gorki Immobilien bekannte und durch den Verkäufer / bzw. Käufer angegebene Anschrift über den Postweg. Oder Verkäufer bzw. Käufer stimmt zu, dass er die Rechnungen elektronisch wünscht.
15.2. Eine Änderung für den elektronischen Rechungsversand per E-Mail werden Verkäufer / bzw. Käufer Gorki Immobilien unverzüglich mitteilen.
15.3. Im Falle einer schuldhaft unterbliebenen oder fehlerhaften Mitteilung über die Änderung der für die elektronische Rechnung benannten E-Mail Adresse erstattest der Verkäufer/ bzw. Käufer Gorki Immobilien den durch die Adressermittlung entstandenen Schaden.
15.4. Die elektronische Rechnung gilt mit dem Eingang der E-Mail, der die elektronische Rechnung beigefügt ist, als zugegangen.
15.5. Der Verkäufer kann die Zustimmung zu dem elektronischen Rechnungsversand jederzeit (entweder per Post an ( Gorki Immobilien, Im Grund:2 , 74199 Untergruppenbach, oder per E-Mail an s.gorki@gorki-immobilien.de) widerrufen.
16. Laufzeit und Kündigung
16.1 Sofern die Parteien chic ausdrücklich etwas abweichendes vereinbaren, wird der Maklervertrag für die Dauer von sechs (6) Monaten fest geschlossen („ InitialeVertagslaufzeit“). Während diese Zeit Vertragslaufzeit ist der Vertrag nicht ordentlich kündbar.
16.2. Wird der Vertrag nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen zum jeweiligen Ende der Laufzeit in Textform gekündigt, verlängert sich der Maklervertrag um weitere drei (3) Monate . Nach einer gesamt Laufzeit von 12 Monaten ab Vertragsbeginn kann die Erneuerung des Vertrages in Textform erfolgen. Sofern die Immobilie bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht verkauft worden ist, werde die Parteien über den Abschluss eines neuen Maklervertrages verhandeln.
16.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn einer der Parteien gegen Ihre durchn diesen Vertrag festgelegten Rechte und Pflichten verstößt oder wenn auf andere Weise das Vertrauen in das Vertragsverhältnis nachhaltig gestört wurde und ein Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zumutbar ist. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
17. Identitätsfeststellung (gemäß §2 Abs1 Nr.14 Geldwäschegesetzt ( GwG )
17.1. Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Firma Gorki Immobilien nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen.
17.2. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie.
17.3 Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht.
17.4 Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
18. Provisionshinweis
18.1. Mit der Anfrage bei und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma Gorki Immobilien, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma Gorki Immobilien zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss eines Mietvertrags keine Provision/Maklercourtage an die Firma Gorki Immobilien zu zahlen.
19. Datenschutz
19.1 Gorki Immobilien hat bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Auftraggebers die Bestimmungen der Datenschutzverordnung (DSGVO) und des Bundesdatengesetzes (BSDG) zu beachten.
19.2. Wegen der Einzelheiten wird auf die Datenschutzerklärung von Gorki Immobilien verwiesen, die auf der Website von Gorki Immobilien jederzeit abrufbar ist.
20. Nebenabreden
20.1 Nebenabreden zu den Angeboten des Maklers bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
21. Mitteilungspflicht
21.1 Der Makler ist berechtigt, bei Vertragsschluss anwesend zu sein. Ein Termin ist ihm rechtzeitig mitzuteilen.
22.2. Der Makler hat des Weiteren Anspruch auf Erteilung einer Kopie des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.
23.3. Erfolgen Vertragsverhandlungen und/oder Vertragsabschluss ohne Anwesenheit des Maklers, so sind die Vertragspartner verpflichtet, sowohl über den Vertragsstand als auch über die Vertragskonditionen Auskunft zu erteilen.
22. Verjährung
22.1. Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Vertragspartners gegen den Makler beträgt 3 Jahre.
22.2. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist.
22.3. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren
Verjährung führen, gelten diese.
23. Schlussbestimmungen
23.1. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen Gorki Immobilien und dem Verkäufer der Sitz von Gorki Immobilien (Heilbronn) vereinbart.
23.2. Der Maklervertrag sowie diese AGB unterliegen dem recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CICG) ist ausgeschlossen.
23.3. Dieser Vertrag gibt sämtliche Punkte wieder und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen. Es bestehen keine mündlichen Abreden. Änderungen, Ergänzungen sowie die Kündigung bedürfen der Schriftform.
23.4. Sollte eine oder mehrere Klauseln in diesem AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit des Maklervertrags und der AGB im Übrigen nicht. An der Stelle der unwirksamen Klausel tritt in diesem Fall eine Klausel, die den Willen der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt. Die Parteien sind verpflichtet, an einer entsprechenden Klarstellung des Vertragstextes mitzuwirken. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken, die diese AGB enthalten.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
Gorki Immobilien Sylvia Gorki,
Im Grund 2 , 724199 Untergruppenbach,
Telefon: 07130-4032501,
E-Mail: s.gork@gorki-immobilien.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus bzw. kopieren den Text in einen Brief oder eine E-Mail und senden Sie es zurück.)
An
Gorki Immobilien,
Sylvia Gorki,
Im Grund 2 , 74199 Untergruppenbach
Mail: s.gorki@gorki-immobilien.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (* ) den von mir/uns (* ) abgeschlossenen Vertrag über den
Kauf der folgenden Waren (* ) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (* )
Bestellt am (*)/erhalten am (* )
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Ort/ Datum:
____________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
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Haftung
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.