Gorki Immobilien ist Ihr persönlicher Ansprechpartner, wenn es um den Verkauf oder Kauf von Immobilien in der Region Hohenlohe Franken geht. Wir unterstützen Sie gerne bei der Suche nach einem geeigneten Käufer für Ihr Haus oder Ihre Wohnung und übernehmen dabei alle anfallenden Arbeiten - von der Beschaffung aller wichtigen Unterlagen über die Durchführung von Besichtigungsterminen bis hin zur Beurkundung und dem Kaufvertragsabschluss.
Auch dann, wenn Sie an einer Immobilie im Landkreis Heilbronn interessiert sind und sich von einem Experten professionell beraten und begleiten lassen möchten, stehen wir Ihnen als Makler gerne zur Seite.
Die von Ihnen gesuchte Immobilie existiert nicht oder wurde aus unserem Portfolio entfernt.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf und wir helfen Ihnen Ihr Traumobjekt zu finden!
Der Verkauf einer Immobilie ist ein langwieriger und komplizierter Prozess voller Stolpersteine. Machen Sie sich also nicht allein auf den Weg, sondern verlassen Sie sich auf einen erfahrenen Profi, der Ihnen die Arbeit abnimmt und dabei typische Fallstricke umgeht. Als Eigentümer profitieren Sie bei uns unter anderem von folgenden Leistungen:
Damit Sie über all unsere Aktivitäten jederzeit auf dem Laufenden sind, führen wir für Sie ein Maklertagebuch, indem wir die Vermarktung Schritt für Schritt dokumentieren. Selbstverständlich führen wir auch Kaufpreisverhandlungen mit Interessenten durch, koordinieren den Notartermin und bereiten alle erforderlichen Unterlagen für die Beurkundung vor. Bei der Objektübergabe fungieren wir gerne als Ihr Vertreter und fertigen dabei ein Übergabeprotokoll an.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch eine Immobilienbewertung an. Benötigen Sie lediglich den Verkehrswert der Immobilie beispielsweise für einen Haus- oder Wohnungsverkauf, ist eine kostenfreie Wertermittlung Ihrer Immobilie ausreichend. Über unsere Online-Immobilienbewertung erhalten Sie bereits einen ersten Überblick über den möglichen Marktwert Ihrer Immobilie. Eine solche Immobilienbewertung hat jedoch weder vor Behörden noch vor dem Gericht Bestand.
Eine Wertermittlung erfolgt auf Grundlage bestimmter Kriterien wie unter anderem der Lage und der Ausstattung der Immobilie und spiegelt den Wert zum Zeitpunkt der Begutachtung wider. Dabei fließen auch mögliche Mängel des Hauses oder der Wohnung in die Bewertung ein. Die Ergebnisse werden in einem Wertgutachten zusammengetragen.
Die Bezeichnung des "Immobiliengutachters" ist nicht geschützt, sodass sich jeder so nennen darf. Je nach Anlass der Immobilienbewertung ist ein anders qualifizierter Immobiliengutachter erforderlich. So benötigen Sie im Falle der Wertermittlung einer Scheidungsimmobilie beispielsweise ein von einem Sachverständigen ausgestelltes Verkehrswertgutachten. Man unterscheidet zwischen drei unterschiedlichen Qualifizierungen:
Wenn Sie sich für ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück im Raum Schwäbisch Hall und der Region Hohenlohe Franken interessieren, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Wir geben Ihnen gerne einen Überblick über den regionalen Immobilienmarkt und stehen Ihnen bei der Suche nach Ihrer Traumimmobilie mit unserer Erfahrung und unserer Fachkenntnis zur Seite. Selbst dann, wenn Ihre Vorstellungen sehr speziell sind, lohnt sich die Kontaktaufnahme - wir bemühen uns, zeitnah eine individuelle Lösung für Sie als Interessent zu finden. Kommt ein Objekt für Sie infrage, begleiten wir Sie persönlich zur Besichtigung und beantworten dabei all Ihre Fragen. Des Weiteren vermitteln wir Ihnen eine Finanzierung, die zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passt und mit besten Konditionen verbunden ist.
Haben wir Ihr Interesse an unserem vielfältigen Leistungsangebot als Immobilienmakler geweckt? Dann kontaktieren Sie uns gerne und vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Sie auf Ihrem Weg durch die Welt der Immobilien zu begleiten.
Immer auf den neuesten Stand bleiben - Änderungen 2022
Heizen, CO2-Abgabe, Teilwarmmiete, Mietanpassungen, Nebenkostenprivileg, Zensus, Grundsteuerreform
... einige Änderungen stehen fest, einiges ist noch offen. Insbesondere der Regierungswechsel mit einer neuen Koalition macht den Ausblick aufs Jahr 2022 für Vermieter:innen spannend.
Zum 1. Dezember 2021 ist eine neue Heizkostenverordnung in Kraft getreten, die Änderungen für Vermieter:innen bereithält. Wenn Ihre vermietete Immobilie bereits mit fernablesbaren Messgeräten für den Wärmeverbrauch ausgestattet ist, müssen Sie ab 2022 Ihren Mieter:innen monatlich eine Verbrauchs- und Abrechnungsinformation zukommen lassen.
Darin müssen einige zusätzliche Angaben, etwa zu den enthaltenen Steuern oder dem Brennstoffmix, enthalten sein. Sie können die Informationen per E-Mail oder Brief verschicken oder über ein Online-Portal zur Verfügung stellen. In letzterem Fall müssen Sie Ihre Mieter:innen informieren, wenn neue Infos abrufbar sind. Falls noch keine Fernablesegeräte installiert sind, haben Sie noch bis 2026 Zeit zum Nachrüsten.
Aufteilung der CO2 - Abgabe
Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung ist vorgesehen, dass die CO2-Abgabe auf fossile Heizenergien zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen aufgeteilt werden sollen. Die Abgabe erhöht sich zum 1. Januar 2022 auf 30 Euro pro Tonne CO2, was den Liter Heizöl um knapp 1,5 Cent, die Kilowattstunde Erdgas um 0,1 Cent verteuert. Zum 1. Juni 2022 soll für die Aufteilung zwischen den Mietparteien ein Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen eingeführt werden. Falls der Zeitplan nicht eingehalten werden kann, sollen die CO2-Kosten ab diesem Datum 50:50 aufgeteilt werden.
Kommt der Umstieg auf Teilwarmmiete ?
Über die beschlossene Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen hinaus verfolgt die Ampel-Koalition weitergehende Pläne zum Thema Heizkosten, auch wenn diese noch nicht mit einem Datum versehen sind. Geprüft werden soll das Modell einer Teilwarmmiete, wie es zum Beispiel schon in Schweden üblich ist.
Nach diesem Modell bieten Vermieter:innen ihre Immobilie zum Mietpreis inklusive Heizkosten an, aber nur für eine durchschnittliche Beheizung von 20 bis 22 Grad. Mieter:innen, die mehr heizen, zahlen die Differenz. Die Umlage von Kosten für energetische Maßnahmen wie Dämmung oder Heizungsaustausch soll in das System miteinbezogen werden
Umlage von Kabel TV Kosten vor dem AUS
Am 1. Dezember 2021 ist die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft getreten. Damit fällt schrittweise das sogenannte Nebenkostenprivileg bei den Kabel-TV-Kosten. Das heißt: Zukünftig können Sie als Vermieter:in die Kosten für einen Kabel-TV-Vertrag für die Mietimmobilie nicht mehr auf die Mieter:innen umlegen. Diese können den Anbieter selbst wählen oder ganz darauf verzichten. Dies gilt für alle nach dem 1. Dezember 2021 neu installierten Kabelanschlüsse sofort und für Bestandsanlagen erst ab dem 1. Juli 2024. Als Eigentümer:in haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, um den Kabelvertrag bis Ende Juni 2024 zu beenden.
Europaweite Zählungen von Gebäuden und Wohnungen
Für 2021 war ein EU-weiter Zensus geplant, der wegen der Corona-Pandemie verschoben wurde und nun mit Stichtag 15. Mai 2022 nachgeholt wird. Teil davon ist eine Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ). Als Vermieter:in werden Sie von den zuständigen Ämtern Post bekommen, um Fragen zu Gebäude, Wohnungsgrößen, Baualter, Nettokaltmiete usw. zu beantworten.
Feststellungserklärung für die Neuberechnung der Grundsteuer
Bis zum 31. Oktober müssen Eigentümer:innen beim Finanzamt Angaben über ihre Immobilien einreichen. Die Vorlage dafür wird voraussichtlich aber erst im Juli zur Verfügung stehen. Es ist davon auszugehen, dass bei der Feststellungserklärung folgende Daten abgefragt werden: Grundstücksart, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und bei Mehrfamilienhäusern mit Eigentumswohnungen den Miteigentumsanteil. Auf Basis dieser Informationen soll dann die Grundsteuer 2025 neu berechnet werden.
Ihre Immobilienmaklerin
Sylvia Gorki