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Professionelle Wertermittlung als Grundlage für den Verkaufserfolg

Eine Immobilienbewertung dient dazu, den konkreten Wert einer Immobilie zu ermitteln – beispielsweise, um das Objekt zu verkaufen oder um den Versicherungswert zu bestimmen. Die Wertermittlung sollte immer durch einen erfahrenen Profi erfolgen, denn dieser ist mit allen gängigen Verfahren vertraut und kann zudem die aktuelle Situation auf dem regionalen Immobilienmarkt mit einfließen lassen. Welche Verfahren in Deutschland für die Wertermittlung zugelassen sind und warum Sie nur profitieren können, wenn Sie Gorki Immobilien mit der Immobilienbewertung beauftragen, verraten wir Ihnen nachfolgend.

Beachten Sie bitte, das wir kein Sachverständiger sind und ein kostenloses einfaches Wertgutachten für Sie erstellen erstellen.
Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen muss ein geprüfter Sachverständiger ein entsprechendes kostenpflichtiges Gutachten erstellen.

Erläuterung:

Während ein einfaches Wertgutachten zur ungefähren Bestimmung des Immobilienwertes reicht, ist ein Verkehrswertgutachten bei gerichtlichen Auseinandersetzungen erforderlich und wird von einem geprüften Sachverständigen erstellt.
Anlässe für eine gerichtliche Auseinandersetzung können sein: Erb- und Scheidungsfälle. Zwangsversteigerungen.

Vergleichswertverfahren:

Nach diesem Verfahren wird der Marktwert eines Grundstücks aus tatsächlich realisierten Kaufpreisen von anderen Grundstücken abgeleitet, die in Lage, Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Zuschnitt und sonstiger Beschaffenheit hinreichend mit dem zu vergleichenden Grundstück übereinstimmen. Der optimale Fall ist der direkte Vergleich: Ein benachbartes Grundstück gleichartiger Lage, Größe, Nutzung usw. wurde gestern zu Marktpreisen verkauft. Dieser Fall ist jedoch in der Praxis eher die Ausnahme. Meist wird daher im Regelfall das indirekte Vergleichswertverfahren verwendet.

Die Summe aus Gebäudesachwert und Bodenrichtwert ergibt den Verkehrswert.

Ertragswertverfahren:

Das Ertragswertverfahren kommt insbesondere bei Grundstücken in Betracht, bei denen der dauerhaft erzielbare Ertrag für die Werteinschätzung am Markt im Vordergrund steht, zum Beispiel:

Mietwohngrundstücke (Mehrfamilienhäuser),
Geschäftsgrundstücke (Büro- und Geschäftshäuser, Einkaufszentren),
Spezialimmobilien (Parkhäuser, Tankstellen, Hotels, Logistikflächen),
Gemischt genutzte Grundstücke.
Die Formel dafür lautet: Barwert = Jahresüberschuss / (1 + Kapitalisierungszinssatz) ^ n.

Sachwertverfahren:

Wann wird das Sachwertverfahren angewendet?
Insbesondere zur Wertermittlung von Eigentumsimmobilien wie Ein- und Zweifamilienhäusern wird der Sachwert mit diesem Verfahren berechnet. Andere Objekte sind öffentliche Gebäude, Burgen, Schlösser und ähnliche nicht vermietbare Immobilien.

Das Sachwertverfahren bezieht sich auf die Herstellungskosten, angepasst an den Baupreisindex. Die Gesamtformel zur Berechnung des Sachwerts einer Immobilie lautet:
Sachwert = (Bodenwert + Gebäudesachwert) × Marktanpassungsfaktor
Quelle: Wikipedia