Professionelle Wertermittlung als Grundlage für den Verkaufserfolg

Eine Immobilienbewertung dient dazu, den konkreten Wert einer Immobilie zu ermitteln - beispielsweise, um das Objekt zu verkaufen oder um den Versicherungswert zu bestimmen. Die Wertermittlung sollte immer durch einen erfahrenen Profi erfolgen, denn dieser ist mit allen gängigen Verfahren vertraut und kann zudem die aktuelle Situation auf dem regionalen Immobilienmarkt mit einfließen lassen. Welche Verfahren in Deutschland für die Wertermittlung zugelassen sind und warum Sie nur profitieren können, wenn Sie Gorki Immobilien mit der Immobilienbewertung beauftragen, verraten wir Ihnen nachfolgend.

1. Das Vergleichswertverfahren

Beim Vergleichswertverfahren werden vergleichbare Objekte herangezogen, um den Wert einer Immobilie zu ermitteln. Die Größe, die Lage und die Bausubstanz spielen dabei eine besonders große Rolle. Dieses Verfahren kommt jedoch nur dann zum Einsatz, wenn die Anzahl vergleichbarer Immobilien ausreichend groß ist.

2. Das Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren eignet sich vorrangig für die Werteinschätzung von gewerblich genutzten Immobilien - etwa von Restaurants und Hotels, aber auch von Mietshäusern. Der Experte ermittelt einerseits den Bodenwert, andererseits berücksichtigt er die Erträge, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums mit dem Objekt erwirtschaftet werden können.

3. Das Sachwertverfahren

Für die Wertermittlung von Einfamilienhäusern nutzen Experten häufig das sogenannte Sachwertverfahren. Es ist sehr komplex, denn sowohl der Bodenrichtwert als auch die Baukosten des Hauses und der Außenanlagen (Wege, Garagen etc.) müssen berücksichtigt werden. Das Ergebnis muss zudem an den lokalen Immobilienmarkt angepasst werden.

Überlassen Sie die Immobilienbewertung einem Experten

Hausmodell und Münzen auf der Waage

Sie sehen: Die Wertermittlung einer Immobilie ist ein komplexer Prozess. Der Preis, der einmal für das Objekt gezahlt wurde, kann höchstens als Anhaltspunkt für die Ansetzung eines Verkaufspreises dienen - mehr jedoch nicht. Für viele Eigentümer hat ihr Haus oder ihre Wohnung zudem einen emotionalen Wert, der bei der Werteinschätzung ebenfalls außen vor bleiben muss. Stattdessen unterliegt der Wert einer Immobilie rationalen Prinzipien. Wir berücksichtigen bei der Wertermittlung unter anderem:

  • die Wohnfläche
  • die Grundstücksgröße
  • die Bausubstanz
  • erfolgte Sanierungsmaßnahmen

Außerdem nehmen wir die Lage der Immobilie in den Fokus: Befinden sich in der Nähe Einkaufsmöglichkeiten beziehungsweise sind diese gut erreichbar? Gibt es Schulen und Betreuungseinrichtungen für Kinder? Auch die Anbindung an das regionale Verkehrsnetz und den öffentlichen Personennahverkehr spielen bei der Wertermittlung eine Rolle. Nicht zuletzt nehmen wir das aktuelle Verhältnis von Angebot und Nachfrage in den Blick. Dies erfordert eine genaue Kenntnis des regionalen Immobilienmarktes. Wir sind mit den Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt von Untergruppenbach, Schwäbisch Hall, Heilbronn und Umgebung immer bestens informiert und nutzen unser Wissen gerne, um einen realistischen Verkaufspreis für Ihre Immobilie zu ermitteln.

Verschiedene Immobiliengutachter im Überblick

Je nach Anlass der Immobilienbewertung ist ein anders qualifizierter Wertgutachter notwendig, da die Bezeichnung des "Immobiliengutachters" nicht geschützt ist. Im Erbschafts- oder Scheidungsfall ist eine einfache Immobilienbewertung so beispielsweise nicht mehr ausreichend, sobald das Gutachten vor Gericht Bestand haben muss. Unterschieden wird zwischen drei unterschiedlichen Qualifizierungen:

  • Freie Immobiliengutachter oder Sachverständige: Ein „freier Immobiliengutachter“ muss keine spezielle Qualifikation erbringen. Immobilienbewertungen, die von freien Immobiliengutachtern ausgestellt werden, haben vor Gericht und vor Behörden keinen Bestand.
  • Öffentlich bestellte und vereidigte Immobiliengutachter: Diese Art von Gutachter werden von der Industrie- und Handelskammer (IHK) geprüft, die wiederum ihre Qualifizierungen bestätigen. Wertermittlungen, die von öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliengutachtern ausgestellt werden, sind gerichtsfest.
  • Staatlich anerkannter Immobiliengutachter: Ein staatlich anerkannter Gutachter steht im Dienst einer Landesbehörde und wird zudem von der IHK geprüft. Gutachten, die von ihm erstellt werden, haben sowohl vor Gericht auch als vor Behörden wie dem Finanzamt Bestand.

Immobilienbewertung durch Gorki Immobilien

Wenn Sie sich für die Immobilienbewertung durch uns entscheiden, gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Außerdem ist diese besondere Leistung für Sie insofern von Vorteil, dass Sie mit einem marktgerechten Preis in den Verkauf Ihrer Immobilie starten können. Interesse geweckt? Dann kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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